Lebensgemeinschaft

Eine Lebensgemeinschaft
Eine Lebensgemeinschaft steht für ein gemeinsames Leben von zwei oder mehreren Personen. Dabei spielt es besonders eine Rolle, ob sich die Personen bereits kennen oder völlig fremd sind. Sie wohnen zusammen und bilden dadurch eine wirtschaftliche und soziale Lebensgemeinschaft.
Die Lebensgemeinschaft Ehe
Eine der wohl bekanntesten Lebensgemeinschaften ist die Ehe zwischen zwei Menschen. Diese Lebensgemeinschaft ist meistens vertraglich geschlossen worden. Die Ehe zwischen zwei Menschen ist eine weitere Etappe in Richtung gemeinsamer Zukunft. Die Liebe von beiden wird von dem Tag an durch einen Ring am Finger symbolisiert und genossen.
Seit 1900 ist eine Lebensgemeinschaft sogar im deutschen Eherecht verankert. Laut § 1353 BGB sind „Die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet“.
Lebensgemeinschaft vs. Wohngemeinschaft
Die Lebensgemeinschaft wird oft mit einer Wohngemeinschaft verwechselt. Zwei oder mehrere Menschen können zwar zusammen leben und zusammen wirtschaften, doch müssen nicht zwangsläufig eine sexuelle Gemeinschaft bilden. Gerade unter Studenten werden Wohngemeinschaften immer beliebter.




