Ledig

Ledig
Das Adjektiv „ledig“ ist eine Zuordnung des Familienstands, jeder einzelnen Person und bedeutet, dass er oder sie noch unverheiratet ist. Andere Möglichkeiten des Familienstands wären neben ledig auch verheiratet, verwitwet, geschieden oder auch getrennt lebend zu sein. Diese Angaben müssen in vielen alltäglichen Situationen gemacht werden. Bspw. bei der Einordnung in eine Steuerklasse oder bei dem Beantragen von BAFÖG.
Single vs. Ledig
Zwischen den Wörtern ledig und Single kommt es immer wieder zu Verwechslungen bzw. fügt man sie zu einem gemeinsamen Kontext zusammen, was jedoch ein Trugschluss ist. Viele setzen die Begriffe gleich, dabei heißt ledig sein, unverheiratet sein und ein Single ist in keiner festen Beziehung. Wenn man ledig ist, kann man aber trotzdem in einer Partnerschaft voller Harmonie sein. Das ist der Aspekt der oft in den Hintergrund gestellt wird und zu Verwirrungen oder Verwechslungen führt.
Genug vom Familienstand Ledig?
Sie sind ledig und möchten Ihren Traumprinz oder ihre Traumfrau endlich mit einer Traumhochzeit überraschen? Dann seien Sie beim Heiratsantrag unbedingt kreativ. Dabei muss es nicht immer ein Antrag a la Kai Pflaume sein. Wichtig ist, dass er von Herzen kommt und zu Ihrem Partner passt. Dann sollte ihnen für die Zukunft als Paar, mit dem Familienstand verheiratet, nichts mehr im Wege stehen.




