Scheinehe

Scheinehe

 

 

Geld regiert die Welt, sagt man doch immer so schön. Und dieses Sprichwort schließt leider auch den Heiratsmarkt nicht aus. Mehrere tausend Euro muss man für einen (Schein-)Trauschein schon hinlegen. Nach oben sind dabei natürlich keine Grenzen gesetzt.

Aber was passiert, wenn doch nicht alles so einfach läuft und der angebliche Ehepartner eher zur Last als zum Goldesel wird? Wie wird man also den ungeliebten Ehepartner los?
  


Sackgasse Scheinehe


Bei einer Scheidung geht man dann den ganz offiziellen Weg und wenn sich beide einig sind, was allerdings äußerst selten der Fall ist, braucht man nicht mit Bestrafung zu rechnen. Allerdings muss man nachweisen, dass man das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten hat. Wer dann aber auf den Kosten für die Scheidung sitzenbleibt, ist in jeder Angelegenheit unterschiedlich.
Im Falle einer Selbstanzeige ist das Strafmaß in den meisten Fällen erstaunlich niedrig. Das liegt häufig an der Tatsache, dass solche Anschuldigungen oft nur durch Indizien gestützt sind und viele Richter sich somit vor einer Verurteilung scheuen.
Wenn es jedoch zu einer Verurteilung kommt, muss man mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Solche Urteile finden allerdings nur in schweren Fällen Anwendung, dass heißt, wenn man wiederholt handelt und dabei einen finanziellen Vorteil erhält.
  


Finger weg von einer Scheinehe!
 

Fazit: Wenn jemandem Geld wichtiger ist als die persönliche Freiheit, lohnt sich eine Scheinehe vielleicht, aber glücklich, sorgenfrei und vor allem straffrei kann man so nicht bleiben.
Außerdem würde der Traumpartner bestimmt nicht begeistert sein.

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