eDarling erwirkt einstweilige Verfügung gegen Prebyte Media (Flirtfever)

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eDarling erwirkt einstweilige Verfügung gegen Prebyte Media (Flirtfever)

Berlin, 10.01.2012 – Die Affinitas GmbH, Betreiberin der Online-Partnervermittlung www.edarling.de, hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung wegen Irreführung gegen die Prebyte Media GmbH, Betreiberin von Flirt-Fever.de, erwirkt.

Der Antrag der Affinitas GmbH bezog sich auf bestimmte Werbemaßnahmen der Prebyte Media. Zu diesen zählt die Werbung mit einer Anzahl „neuer Nachrichten“ gegenüber dem Verbraucher, wenn diese Anzahl neuer Nachrichten auch die Anzahl standardisierter E-Mails und/oder automatisch gelöschter Werbe-Emails einschließt. Desweiteren bewirkte die Affinitas GmbH eine Unterlassung für den Einsatz eines Bezahlscreens, auf dem für eine sich automatisch verlängernde Testmitgliedschaft mit den Worten „ohne Risiko testen!“ und „Einmalzahlung“ geworben wird. Auch in drei weiteren Punkten folgte das Landgericht Berlin der Sichtweise der Affinitas GmbH und ordnete Unterlassung an.

Affinitas-Gründer und Geschäftsführer Lukas Brosseder erklärt dazu: „Das Landgericht Berlin folgte unserer Sichtweise, dass bei Flirt-Fever Kunden hinsichtlich der Anzahl der Nachrichten und hinsichtlich der Preisgestaltung irregeführt werden. Wir haben dieses abgemahnt und dann den Antrag auf Einstweilige Verfügung eingereicht, weil aus unserer Sicht hier unlauterer Wettbewerb und zudem eine erhebliche Benachteiligung des Verbrauchers vorliegt.“

Die einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht in einem Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung und damit ohne Anhörung oder Stellungnahme von Prebyte Media GmbH erlassen. Die Entscheidung ist noch mit Rechtsmitteln angreifbar. Das Verbot muss aber seit Ende Dezember von der Prebyte Media GmbH eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden.